Rear view of unrecognizable children of different ages holding hands while coming in to migrant camp

Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB)

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und währenddessen beraten und unterstützt werden.

Besondere Bedarfe bei Asylsuchenden sollen zudem durch die Beratung besser identifiziert und im Asylverfahren berücksichtigt werden.

Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB)

Die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung steht allen Schutzsuchenden und Antragstellenden offen. Die Teilnahme an der Beratung ist freiwillig und kostenlos. Der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung  umfasst den Zeitraum ab Äußerung des Schutzgesuches bis zur unanfechtbaren Entscheidung im Asylverfahren sowie bei Dublin-Verfahren. Die unabhängige Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass die Schutzsuchenden bereits vor der Anhörung und bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche zu individuellen Asylverfahren beraten und unterstützt werden können. 

Die AVB soll sicherstellen, dass Schutzsuchende und Antragstellende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden.  Die Antragstellenden sollen damit in die Lage versetzt werden, das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte zu verstehen, ihre Rechte und Pflichten wahrzunehmen und die relevanten Fluchtgründe bei der Anhörung vorzutragen zu können. Die Beratung erfolgt im Rahmen von vertraulich Einzelgesprächen und berücksichtigt die individuelle Situation der Schutzsuchenden.

Zielgruppen: Menschen,

-           die bereits ein Asylgesuch geäußert haben

-          die sich derzeit im Asylverfahren befinden

Die Asylverfahrensberatung wird von den Verbänden der freien Wohlfahrt und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt. Sie erfolgt behördenunabhängig, ergebnisoffen, unentgeltlich, individuell und freiwillig. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Förderprogramms als Zuwendungen vergeben. Das BAMF ist als Bewilligungsbehörde für die Durchführung des Förderprogramms zuständig.

Ansprechpersonen

Antigona Elmasry
Asylverfahrensberatung
Telefon0152 016 09 954
Albanisch, Englisch

Gefördert

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